Psychotherapiepraxis für Erwachsene

Dr. rer. nat. Rico Pohling

Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut

Kostenregelung

Die folgende Seite richtet sich vor allem an Privatpatienten und Klienten, die als Selbstzahler, in meiner Praxis auftreten. Für gesetzlich versicherte Patienten entstehen keine Mehrkosten, ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Behandlung vollständig.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus meiner Honorartabelle gemäß GOP/GOÄ mit den einzelnen Leistungen, die Sie in meiner Praxis abrufen können. Sie können die entstandenen Kosten entweder vor Ort in bar oder auf Rechnung begleichen.

Psychotherapie

Telefon-Vorgespräch10 - 15 Minutenkostenlos
Persönliches Erstgespräch50 Minuten92,50€    GOP 861 (Faktor 2,30)
Probatorische Sitzung50 Minuten92,50€    GOP 861 (Faktor 2,30)
Psychotherapie-Sitzung50 Minuten92,50€    GOP 861 (Faktor 2,30)

Beratung und Coaching

Persönliche Erstberatung*50 Minuten70,00€
Psychologische Beratung*50 Minuten100,00€
 
Paarberatung*90 Minuten150,00€
 
Coaching*50 Minuten100,00€

* ohne Umsatzsteuer, da ich gegenwärtig im Bereich Coaching/Beratung als Kleinunternehmer arbeite.


Informationen zur Abrechnung von Leistungen

Psychologische Beratung und Coaching

Psychologische Beratung und Coaching sind Dienstleistungen, die in der Regel nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden, da hierbei keine Diagnosen mit Krankheitswert behandelt werden. Die Kosten müssen Sie daher privat tragen.

Psychotherapie

Als kassenärztlich zugelassener Psychologischer Psychotherapeut habe ich die Möglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkasse direkt abzurechen. Im Folgenden soll jedoch dargestellt werden, welche Möglichkeiten der Kostenregulierung für Selbstzahler und Privatversicherter besteht.

In meiner Praxis gibt es daher zwei Möglichkeiten mit den Behandlungskosten umzugehen:

  1. Selbstzahler

    Sie treten als Selbstzahler auf und tragen die Kosten für die Psychotherapie privat.
    Dadurch ergeben sich für Sie mehrere Vorteile:

    • Sie haben keine Wartezeiten und erhalten sofort einen Therapieplatz, da Sie nicht auf die Bewilligung einer Krankenversicherung warten müssen.
    • Sie werden nicht von einer Versicherung als „psychisch krank“ oder „psychisch vorerkrankt“ erfasst. Möchten Sie dann später einmal in eine private Krankenversicherung wechseln oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, könnte eine psychische Diagnose nämlich zu einem großen Problem werden. Psychisch Vorerkrankte werden sehr häufig von den Gesellschaften abgelehnt oder müssen hohe Zusatzpauschalen bezahlen, und das, obwohl diese bereits therapiert sind und ihr Zustand gebessert ist! Siehe Ärzteblatt oder Stiftung Warentest. Wenn Versicherungen Sie jedoch bei Vertragsabschluss nach Vorerkrankungen fragen, dann sollten Sie natürlich diese auch wahrheitsgemäß angeben!
    • Freie Methodenwahl: Wenn Sie die Therapie privat finanzieren, sind wir in unserer Zusammenarbeit nicht an die Einschränkungen der jeweiligen Krankenkasse gebunden. Auf diese Weise kann ich Ihnen unter Umständen noch effizienter helfen, da ich aus dem vollen Spektrum der Psychotherapiemethoden schöpfen kann. Zum Beispiel kann dann eine Kombination aus tiefenpsychologischen und verhaltenstherapeutischen Methoden genutzt werden oder Elemente der systemischen Therapie und der humanistischen Psychotherapieverfahren verwendet werden, was in der Richtlinienpsychotherapie der Krankenversicherungen gegenwärtig nicht vorgesehen ist (siehe diesen Überblick zu den gegenwärtigen von Krankenversicherugen bezahlten Verfahren).
    • Steuerliche Absetzbarkeit der privat getragenen Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastung“.
    • Keine Bürokratie mit Krankenversicherungen, weder für Sie noch für mich als Behandler.
    • Anonyme Therapie: Sie können auch als Barzahler auftreten und somit sicherstellen, dass wirklich niemand, auch nicht Ihre Angehörigen (z. B. durch Kontoauszüge), von der Therapie erfahren.
  2. Private Krankenversicherung / private Zusatzversicherung / Beihilfe
    • Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte vor Antritt der Therapie, wie viele Sitzungen Psychotherapie Ihre private Krankenversicherung pro Jahr erstattet und bringen bitte die Antragsformulare Ihrer Gesellschaft zu mir in die Praxis mit. Je nach Versicherer und Vertrag kann der Umfang der erstattbaren Leistungen sehr unterschiedlich bei den Privaten Krankenversicherungen ausfallen.
    • Zur Erstattung der Behandlungskosten über eine private Krankenversicherung erhalten Sie über die von mir erbrachten Leistungen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.

Steuerliche Informationen / Tipps (ohne Gewähr):

  • Heilbehandlungen (darunter fällt auch Psychotherapie) sind nach Umsatzsteuergesetz Paragraph 4 Nr. 14 umsatzsteuerfrei.
  • Privat gezahlte Psychotherapie können Sie in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
  • Coaching können Sie als Weiterbildungsmaßnahme von der Steuer absetzen.